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Wir freuen uns außerordentlich über die Nominierung für den JUVE Award 2025 in der Kategorie „Gründerzeit".

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

JUVE Award 2025 Gründerzeit Nominierung

DIETRICH | GRAF ZEDTWITZ RECHTSANWÄLTE

Wir sind Spezialisten für kartellrechtliche Verfahren und die Lösung von kommerziellen Konflikten.

Wir begleiten unsere Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich in Krisensituationen, vor Gerichten und Behörden, bei Transformationsprozessen sowie der Verteidigung ihrer Geschäftsmodelle.

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Kartellbehörden und bei der Gestaltung von zivilrechtlichen Streitigkeiten. Die Kombination von führender kartell- und prozessrechtlicher Expertise aus einer Hand macht uns in diesen Verfahren zum schlagkräftigen Partner an Ihrer Seite.

Exzellenz bestätigt: Auszeichnungen für unsere Kanzlei und Anwälte

Handelsblatt - Beste Kanzleien Deutschlands / Kartell- und Wettbewerbsrecht 2025
Handelsblatt - Beste Kanzleien 2024 Kartell- und Wettbewerbsrecht Dietrich | Graf Zedtwitz
Handelsblatt - Beste Anwälte 2024 Kartell- und Wettbewerbsrecht Dr. Michael Dietrich
Handelsblatt - Anwalt des Jahres 2024 Europarecht - Dr. Michael Dietrich

kanzlei

Wir sind unabhängige Wirtschaftsanwälte. Wir bieten erstklassige Beratung an der Schnittstelle von Kartellrecht und Prozessführung.

Klare Haltung. Wir kämpfen für faire Wettbewerbsbedingungen und unternehmerische Chancengleichheit. Wir verteidigen die Interessen unserer Mandanten entschlossen, fair und zielorientiert. Gegenüber Behörden, vor Gericht und in Verhandlungen mit Dritten.

Klarer Fokus. Unser Spezialgebiet sind komplexe zivilrechtliche Streitigkeiten mit Bezug zum Kartellrecht. Wir sind ein eingespieltes Team und beraten zu allen Fragen aus einer Hand: kreativ, strategisch und lösungsorientiert. National und international.

Schlagkräftige Plattform. Wir beraten seit Jahrzehnten an der Marktspitze auf höchstem fachlichem Niveau. Wir haben in verschiedenen internationalen Großkanzleien erfolgreich richtungsweisende Verfahren vor den Oberlandesgerichten und dem BGH geführt. Wir verstehen die Industrie, das wirtschaftliche Umfeld und die Herausforderungen unserer Mandanten.

Wir sind unabhängig. Wir beraten Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen aus verschiedensten Branchen, die mit behördlichen Untersuchungen, kommerziellen Konflikten und dem Missbrauch von Marktmacht konfrontiert sind. Wir müssen keine Rücksicht nehmen. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten auch und gerade gegen die größten Tech-Unternehmen der Welt.

Ihr Anliegen steht bei uns im Mittelpunkt. Wir arbeiten präzise und effizient. Unser Anspruch ist stets das bestmögliche Ergebnis. Hierfür gehen wir gemeinsam mit Ihnen neue Wege, denken ganzheitlich und entwickeln Lösungsansätze, die wir bei Bedarf entschlossen verteidigen.

KOMPETENZEN

Der Wettbewerb bestimmt das Spielfeld, auf dem sich Unternehmen im Markt bewegen. Aber nicht alle halten sich an die Regeln.

Wettbewerbliche Konflikte gewinnen an Bedeutung und werden zunehmend vor Gericht ausgetragen: Beschwerden gegen behördliche Maßnahmen gehören ebenso dazu wie die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Gerichtsentscheidungen oder die eigenständige Geltendmachung von Ansprüchen.

Was auch immer Ihr Ausgangspunkt ist: wir helfen Ihnen, Ihr Anliegen mit der größtmöglichen Aussicht auf Erfolg zu vertreten. Wir verstehen die Komplexität des Kartellrechts und die Herausforderungen, die mit der Geltendmachung von Rechten bei Behörden und vor Gericht einhergehen. Mit unserer Expertise und Erfahrung kämpfen wir an Ihrer Seite für Ihr Recht auf fairen Wettbewerb und unternehmerische Chancengleichheit.

Wir beraten Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich in allen Bereichen des Kartellrechts. In Deutschland, in Europa und international.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung von kartellrechtskonformen Geschäftsstrategien und bieten individuelle Lösungen für komplexe kartellrechtliche Fragen. Wir stellen sicher, dass Ihre Verträge und Ihr Verhalten mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Wir vertreten Sie vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission sowie vor deutschen und europäischen Gerichten. Über unser internationales Netzwerk koordinieren wir Verfahren und Projekte weltweit.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

Wir verteidigen Unternehmen in Kartellverfahren des Bundeskartellamtes und der Europäischen Kommission.

Wir unterstützen Unternehmensorgane und Mitarbeiter bei Durchsuchungen und bei den strategischen Entscheidungen danach.

Wir kennen die Spielregeln und nutzen sie. So gelingt es uns, greifbare Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Die harte Verteidigung gehört ebenso dazu, wie die Kooperation mit den Behörden.

Wir helfen unseren Mandanten, rechtlich bestehende Spielräume zu nutzen und verteidigen sie vor Behörden und Gerichten gegen Angriffe und Beschwerden Dritter.
Ebenso beraten wir Wettbewerber oder Kunden strategisch bei der Wahrung ihrer Interessen gegenüber marktmächtigen Unternehmen und informieren die zuständigen Behörden, mit dem Ziel, Abhilfemaßnahmen zu erreichen.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung von strategischen Allianzen, Gemeinschaftsunternehmen und anderen Kooperationen mit Wettbewerbern, insbesondere in den Bereichen Einkauf, (plattformgestützter) Vertrieb, Vermarktung sowie Forschung und Entwicklung.
Wir begleiten Transaktionen von der ersten fusionskontrollrechtlichen Bewertung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden. Dritte unterstützen wir bei der Beantwortung von Auskunftsbeschlüssen und als Beteiligte im Rahmen von Fusionskontrollverfahren.
Wir beraten zur rechtssicheren Planung und Durchführung von internen Untersuchungen zur Aufdeckung und Beendigung von Compliance-Verstößen (Internal Investigations).

Die erfolgreiche Führung von kartellrechtlichen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten ist eine Spezialmaterie, die besondere Expertise verlangt. Es steht regelmäßig viel auf dem Spiel und die streitentscheidenden Rechtsfragen sind häufig komplex. Um sie dem Gericht überzeugend präsentieren zu können, braucht es Spezialisten mit Erfahrung und tiefer Kenntnis des kartellrechtlichen Instrumentariums.

Unser Team aus erfahrenen Kartell- und Prozessanwälten steht Ihnen bei allen Schritten von der außergerichtlichen Streitbeilegung bis zur Verhandlung im Gerichtssaal eng zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verfahrensführung abzustecken und umzusetzen. Wir beraten, vertreten und verteidigen vorausschauend, mutig und engagiert, mit einem klaren Verständnis für die strategischen Ziele unserer Mandanten. Mit unserem Ansatz haben wir in zahlreichen Verfahren richtungsweisende Entscheidungen erzielen können.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Anfechtung von behördlichen Kartellbußgeld- und Verwaltungsentscheidungen in Beschwerde- und Einspruchsverfahren vor deutschen und europäischen Gerichten.
Wir vertreten Unternehmen bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz-Forderungen.

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen und deren Verantwortlichen im Zusammenhang mit Rückgriffsansprüchen nach Kartell- und Missbrauchsfällen.

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung von Rechten gegenüber marktbeherrschenden und marktmächtigen Unternehmen vor den ordentlichen Gerichten (auch im einstweiligen Rechtsschutz).

Sicherung von Geschäftsmodellen gegen missbräuchliche Ausübung von Marktmacht, insbesondere bei Diskriminierung, Behinderung oder Zugangsverweigerung durch marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen (auch im einstweiligen Rechtsschutz).

Die hohe Dynamik und Konzentration auf digitalen Märkten hat den Gesetzgeber veranlasst, zahlreiche Gesetzesvorhaben zur Regulierung von Tech-Unternehmen auf den Weg zu bringen. Sie werden allgemein unter dem Begriff „Digital Regulation” zusammengefasst. Hierzu gehören insbesondere der Digital Markets Act (DMA), der Data Act, der AI Act und der Digital Services Act.

Wir beraten umfassend im Anwendungsbereich der digitalen Regulierung. Wir verstehen die Besonderheiten digitaler Märkte und kennen die wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen, denen sich Wettbewerber und Kunden von Big Tech bei der Etablierung ihrer Geschäftsmodelle ausgesetzt sehen. An der Seite unserer Mandanten treten wir entschieden für freien Wettbewerb und unternehmerische Chancengleichheit ein.

Bei Verstößen gegen die darin vorgesehenen Verhaltenspflichten gehen wir vor den zuständigen Behörden und Gericht dagegen vor. Insbesondere der DMA gibt Geschäftspartnern und Wettbewerbern von Big Tech potenziell schlagkräftige Handlungsoptionen zur Durchsetzung fairer Wettbewerbsbedingungen an die Hand.

Referenzen im Bereich digitale Regulierung/DMA/§ 19a GWB:

  • Mitwirkung an Stellungnahme der Studienvereinigung Kartellrecht vom 8. September 2020 zum New Competition Tool der Europäischen Kommission.
  • Vertretung von Oracle als Beigeladene in Leitentscheidung des Bundeskartellamtes zur Bestimmung des Verhältnisses von § 19 a GWB und dem DMA.
  • Wir beraten App-Entwickler (z.B. für Mobilität, Finanzen und Spiele), Suchmaschinen, IT-Dienstleister, Online-Händler und andere Unternehmen zu digitalen Regulierungsthemen (insbesondere auch zum DMA).

Prozessführung und Konfliktlösung in handelsrechtlichen Streitigkeiten:

Wir beraten und vertreten Mandanten in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit komplexen zivilrechtlichen Fragestellungen. Wir treten sowohl in Schieds- als auch in Gerichtsverfahren für unsere Mandanten auf. Auch im Vorfeld von Gerichtsverfahren stehen wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Verteidigung fest an Ihrer Seite.

Unser Fokus ist eine an Ihren wirtschaftlichen Interessen ausgerichtete Beilegung der Streitigkeit. Wir führen Sie aktiv durch den Prozess. Strategische Planung, Koordination und Kommunikation sind für uns hierbei genauso wichtig wie eine zeit- und kosteneffiziente Verfahrensführung.

Beratungsschwerpunkte

Vertretung in staatlichen Gerichtsverfahren einschließlich Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen im einstweiligen Rechtsschutz

  • Beratung zu außergerichtlicher Streitbeilegung
  • Vertretung in Schiedsverfahren
  • Begutachtung der Erfolgsaussichten von Rechtsstreitigkeiten

TEAM

Ein erfahrenes und eingespieltes Team.

Wir kennen uns seit Langem. Unsere Expertise ergänzt sich. Wir arbeiten als Team. Gemeinsam mit unseren Mandanten.

Partner | Rechtsanwalt

Partner | Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt 

Office-Management

Partner | Rechtsanwalt

Partner | Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt 

Office-Management

Dietrich | Graf Zedtwitz Rechtsanwälte
Dr. Michael Dietrich LL.M / Partner / Rechtsanwalt

TEAM

Dr. Michael Dietrich LL.M.

Partner | Rechtsanwalt

Michael Dietrich ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz in Düsseldorf. Seit rund 25 Jahren berät er Unternehmen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Verfahren vor deutschen und europäischen Behörden und Gerichten. Er hat zahlreiche wichtige Kartell– und Marktmissbrauchsverfahren geführt (z. B. Bier, LEH, Automotive, TV-Werbung, Silo und Mobility-Apps).

Im Bereich Kartellschadensersatz konnten bisher sämtliche Ansprüche erfolgreich außergerichtlich beigelegt werden. Zudem hat er verschiedene, auch grenzüberschreitende einstweilige Verfügungsverfahren koordiniert und verfügt über umfangreiche Erfahrung mit internen Untersuchungen und Compliance-Systemen.

Michael Dietrich berät Mandanten zu den kartell- und fusionskontrollrechtlichen Aspekten von Gemeinschaftsunternehmen. Im Laufe der Jahre hat er eine große Vielzahl an Transaktionen beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission begleitet und angemeldet.

Michael Dietrich berät auf Deutsch und Englisch.

  • 1991-1997 Studium in Bonn und Philadelphia (LL.M.)
  • 1999 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1999-2007 Associate, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln
  • 2007-2014 Partner, Taylor Wessing, Düsseldorf
  • 2014-2018 Partner und Managing Partner Deutschland, Herbert Smith Freehills, Frankfurt/M und Düsseldorf
  • 2018-2023 Partner, Clifford Chance, Düsseldorf
  • Studienvereinigung Kartellrecht e.V.
  • Beirat des Forschungsinstituts für Wirtschaft und Wettbewerb
  • Delegierter des Bundesverbandes Baustoffe im Wettbewerbsausschuss des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
  • Frankfurter Kartellrechtsforum
Dr. Michael Dietrich LL.M / Partner / Rechtsanwalt

TEAM

Dr. Michael Dietrich LL.M.

Partner | Rechtsanwalt

Michael Dietrich ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz in Düsseldorf. Seit rund 25 Jahren berät er Unternehmen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Verfahren vor deutschen und europäischen Behörden und Gerichten. Er hat zahlreiche wichtige Kartell– und Marktmissbrauchsverfahren geführt (z. B. Bier, LEH, Automotive, TV-Werbung, Silo und Mobility-Apps).

Im Bereich Kartellschadensersatz konnten bisher sämtliche Ansprüche erfolgreich außergerichtlich beigelegt werden. Zudem hat er verschiedene, auch grenzüberschreitende einstweilige Verfügungsverfahren koordiniert und verfügt über umfangreiche Erfahrung mit internen Untersuchungen und Compliance-Systemen.

Michael Dietrich berät Mandanten zu den kartell- und fusionskontrollrechtlichen Aspekten von Gemeinschaftsunternehmen. Im Laufe der Jahre hat er eine große Vielzahl an Transaktionen beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission begleitet und angemeldet.

Michael Dietrich berät auf Deutsch und Englisch.

  • 1991-1997 Studium in Bonn und Philadelphia (LL.M.)
  • 1999 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1999-2007 Associate, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln
  • 2007-2014 Partner, Taylor Wessing, Düsseldorf
  • 2014-2018 Partner und Managing Partner Deutschland, Herbert Smith Freehills, Frankfurt/M und Düsseldorf
  • 2018-2023 Partner, Clifford Chance, Düsseldorf
  • Studienvereinigung Kartellrecht e.V.
  • Beirat des Forschungsinstituts für Wirtschaft und Wettbewerb
  • Delegierter des Bundesverbandes Baustoffe im Wettbewerbsausschuss des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
  • Frankfurter Kartellrechtsforum

TEAM

MAXIMILIAN GRAF ZEDTWITZ VON ARNIM

Partner | Rechtsanwalt

Maximilian Zedtwitz ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz. Er berät seit mehr als 12 Jahren Mandanten zu sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Er ist auf die Vertretung von Unternehmen in Kartell- und Missbrauchsverfahren vor Behörden und bei Gericht spezialisiert. Er hat langjährige Erfahrung bei der strategischen Beratung zu kartellrechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts, zu internen Untersuchungen und zu digitalen Transformationsprojekten.

Maximilian Zedtwitz verfügt über tiefe Branchenkenntnisse in den Bereichen Handel, Konsumgüter, Telekommunikation und Digitalwirtschaft.

Maximilian Zedtwitz berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2002-2008 Studium in Hamburg und Lissabon
  • 2009-2011 Referendariat, OLG Hamburg
  • 2012-2014 Associate, Taylor Wessing, Düsseldorf
  • 2014-2018 Senior Associate, Herbert Smith Freehills, Frankfurt/M und Düsseldorf
  • 2019-2023 Counsel, Clifford Chance, Düsseldorf

Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim, Partner und Rechtsanwalt

TEAM

MAXIMILIAN GRAF ZEDTWITZ VON ARNIM

Partner | Rechtsanwalt

Maximilian Zedtwitz ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz. Er berät seit mehr als 12 Jahren Mandanten zu sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Er ist auf die Vertretung von Unternehmen in Kartell- und Missbrauchsverfahren vor Behörden und bei Gericht spezialisiert. Er hat langjährige Erfahrung bei der strategischen Beratung zu kartellrechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts, zu internen Untersuchungen und zu digitalen Transformationsprojekten.

Maximilian Zedtwitz verfügt über tiefe Branchenkenntnisse in den Bereichen Handel, Konsumgüter, Telekommunikation und Digitalwirtschaft.

Maximilian Zedtwitz berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2002-2008 Studium in Hamburg und Lissabon
  • 2009-2011 Referendariat, OLG Hamburg
  • 2012-2014 Associate, Taylor Wessing, Düsseldorf
  • 2014-2018 Senior Associate, Herbert Smith Freehills, Frankfurt/M und Düsseldorf
  • 2019-2023 Counsel, Clifford Chance, Düsseldorf

Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim, Partner und Rechtsanwalt
Anna-Maria Quinke / Rechtsanwältin

TEAM

Anna-Maria Quinke

Rechtsanwältin

Anna-Maria Quinke verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Dazu gehört die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mandanten sowie die Entwicklung und konsequente Umsetzung von individuellen Litigation-Strategien.

Ihr Beratungsschwerpunkt liegt in kartellzivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Dies umfasst die Durchsetzung und Abwehr von Kartell-Schadensersatzansprüchen sowie die Durchsetzung von Schadensersatz-, Belieferungs- und Zugangsansprüche gegen marktbeherrschende Unternehmen.

Anna-Maria Quinke berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2001-2007 Studium in Trier, Salamanca und Bonn
  • 2007-2009 Referendariat, OLG Köln
  • 2010-2020 Rechtsanwältin, Clifford Chance, Düsseldorf
  • 2021-2024 Investment Manager Kartellrechtliche Streitigkeiten, OmniBridgeway, Köln

Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

Anna-Maria Quinke / Rechtsanwältin

TEAM

Anna-Maria Quinke

Rechtsanwältin

Anna-Maria Quinke verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Dazu gehört die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mandanten sowie die Entwicklung und konsequente Umsetzung von individuellen Litigation-Strategien.

Ihr Beratungsschwerpunkt liegt in kartellzivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Dies umfasst die Durchsetzung und Abwehr von Kartell-Schadensersatzansprüchen sowie die Durchsetzung von Schadensersatz-, Belieferungs- und Zugangsansprüche gegen marktbeherrschende Unternehmen.

Anna-Maria Quinke berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2001-2007 Studium in Trier, Salamanca und Bonn
  • 2007-2009 Referendariat, OLG Köln
  • 2010-2020 Rechtsanwältin, Clifford Chance, Düsseldorf
  • 2021-2024 Investment Manager Kartellrechtliche Streitigkeiten, OmniBridgeway, Köln

Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

TEAM

Moritz Meidrodt

Rechtsanwalt

Moritz Meidrodt ist Rechtsanwalt im Bereich Dispute Resolution. Er ist spezialisiert auf die Prozessführung und berät Mandanten zu sämtlichen Fragen des deutschen und internationalen Prozessrechts, insbesondere in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Moritz Meidrodt verfügt zudem über Erfahrung im Bereich der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, besonders im Hinblick auf die D&O-Versicherung. Er verfügt über vertiefte Branchenkenntnisse in den Bereichen Telekommunikation, E-Commerce und klassische Industrien.

Moritz Meidrodt berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2012 – 2020 Studium in Köln
  • 2020 – 2022 Referendariat, OLG Düsseldorf
  • 2023 – 2025 Associate, Clyde & Co, Düsseldorf
Rechtsanwalt / LawyerMoritz Meidrodt

TEAM

Moritz meidrodt

Rechtsanwalt

Moritz Meidrodt ist Rechtsanwalt im Bereich Dispute Resolution. Er ist spezialisiert auf die Prozessführung und berät Mandanten zu sämtlichen Fragen des deutschen und internationalen Prozessrechts, insbesondere in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Moritz Meidrodt verfügt zudem über Erfahrung im Bereich der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, besonders im Hinblick auf die D&O-Versicherung. Er verfügt über vertiefte Branchenkenntnisse in den Bereichen Telekommunikation, E-Commerce und klassische Industrien.

Moritz Meidrodt berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2012 – 2020 Studium in Köln
  • 2020 – 2022 Referendariat, OLG Düsseldorf
  • 2023 – 2025 Associate, Clyde & Co, Düsseldorf
Rechtsanwalt / LawyerMoritz Meidrodt
Frau Christina Aelken / Office-Management

TEAM

Christina Aelken

office-managerin

Christina Aelken ist für das Office-Management bei Dietrich | Graf Zedtwitz verantwortlich. Sie kümmert sich um alle administrativen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen HR, Finanzen und Büroorganisation.

Christina Aelken verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Kanzleimanagement, dem Aufbau von Prozessen und im Personalwesen. Ihre Erfahrung ist zentral für den Aufbau und reibungslosen Betrieb unserer Kanzlei.

Frau Christina Aelken / Office-Management

TEAM

Christina Aelken

office-managerin

Christina Aelken ist für das Office-Management bei Dietrich | Graf Zedtwitz verantwortlich. Sie kümmert sich um alle administrativen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen HR, Finanzen und Büroorganisation.

Christina Aelken verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Kanzleimanagement, dem Aufbau von Prozessen und im Personalwesen. Ihre Erfahrung ist zentral für den Aufbau und reibungslosen Betrieb unserer Kanzlei.

Referenzen

Referenzmandate* der Mitglieder unseres Teams

Freispruch im Kartellverfahren „Bier“
Erster Freispruch erster Klasse für Früh-Kölsch in einem Kartellbußgeldverfahren durch das OLG Düsseldorf. Freispruch vom BGH bestätigt.
Oracle als Beigeladene im Verfahren „Google-Datenverarbeitungs-Bedingungen“
Erste Entscheidung über Beiladung und verbotene Verhaltensweisen des Bundeskartellamtes nach § 19a GWB.
Mobilitäts-Start-Up gegen marktführende Mobilitätsplattform
Verteidigung eines Geschäftsmodells durch gerichtliche Geltendmachung von Datenzugangsansprüchen im einstweiligen Rechtsschutz.
Suchmaschine gegen Gatekeeper wegen Verhaltensweisen im digitalen Sektor
Beratung zum Zugang zu digitalen Vorleistungen, zur transparenten Abrechnung von Werbeleistungen wie zur Ausgestaltung des Choice Screen.
REWE Group als Beigeladene im Missbrauchsverfahren „EDEKA-Hochzeitsrabatte“
Leitentscheidung des BGH zur Anwendbarkeit des kartellrechtlichen „Anzapfverbots“.
Hermann Bach im Kartellverfahren Sanitärgroßhandel
80%ige Reduzierung der vom Bundeskartellamt verhängten Geldbuße im Einspruchsverfahren Sanitärgroßhandel durch das OLG Düsseldorf.
Vertretung eines Unternehmens im Kartellverfahren Edelstahl und gegen Kartell-Schadensersatzansprüche
Vertretung eines kooperierenden Unternehmens im Kartellverfahren Edelstahl vor dem Bundeskartellamt sowie bei der Verteidigung gegen Follow-on Schadensersatzansprüche.
Compagnie de Saint-Gobain im Kartellverfahren „Siloaufstellgebühren“
Bußgeldreduktion trotz erweiterter Auslegung des Unternehmensbegriffs durch den BGH vor dem OLG Düsseldorf.
REWE Group in diversen Kartellverfahren
Erster Bonusantrag in einem Vertikalfall, Leitentscheidung zu Preisempfehlungen und Hub & Spoke-Kartellen, Einstellung sämtlicher Verfahren gegen internationale Handelsallianzen.
TM-TV bei der Geltendmachung von Schadensersatz gegen Pro7Sat1 und RTL
Ansprüche auf Schadensersatz wegen missbräuchlicher Rabattgestaltung bei TV-Werbezeiten vor dem OLG München.
Cargolux nach Schadensersatz Luftfrachtkartell
Verteidigung von Cargolux gegen Follow-on Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung am internationalen Luftfrachtkartell.

REWE Group als Beigeladene im Missbrauchsverfahren „EDEKA-Hochzeitsrabatte“

Leitentscheidung des BGH zur Anwendbarkeit des kartellrechtlichen „Anzapfverbots“.

Suchmaschine gegen Gatekeeper wegen Verhaltensweisen im digitalen Sektor

Beratung zum Zugang zu digitalen Vorleistungen, zur transparenten Abrechnung von Werbeleistungen wie zur Ausgestaltung des Choice Screen.

Oracle als Beigeladene im Verfahren „Google-Datenverarbeitungs-Bedingungen“

Erste Entscheidung über Beiladung und verbotene Verhaltensweisen des Bundeskartellamtes nach § 19a GWB.

Mobilitäts-Start-Up gegen marktführende Mobilitätsplattform

Verteidigung eines Geschäftsmodells durch gerichtliche Geltendmachung von Datenzugangsansprüchen im einstweiligen Rechtsschutz.

TM-TV bei der Geltendmachung von Schadensersatz gegen Pro7Sat1 und RTL

Ansprüche auf Schadensersatz wegen missbräuchlicher Rabattgestaltung bei TV-Werbezeiten vor dem OLG München.

Compagnie de Saint-Gobain im Kartellverfahren „Siloaufstellgebühren“

Bußgeldreduktion trotz erweiterter Auslegung des Unternehmensbegriffs durch den BGH vor dem OLG Düsseldorf.

REWE Group in diversen Kartellverfahren

Erster Bonusantrag in einem Vertikalfall, Leitentscheidung zu Preisempfehlungen und Hub & Spoke-Kartellen, Einstellung sämtlicher Verfahren gegen internationale Handelsallianzen.

Freispruch im Kartellverfahren „Bier“

Erster Freispruch erster Klasse für Früh-Kölsch in einem Kartellbußgeldverfahren durch das OLG Düsseldorf. Freispruch vom BGH bestätigt.

Cargolux nach Schadensersatz Luftfrachtkartell

Verteidigung von Cargolux gegen Follow-on Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung am internationalen Luftfrachtkartell.

Hermann Bach im Kartellverfahren Sanitärgroßhandel

80%ige Reduzierung der vom Bundeskartellamt verhängten Geldbuße im Einspruchsverfahren Sanitärgroßhandel durch das OLG Düsseldorf.

Vertretung eines Unternehmens im Kartellverfahren Edelstahl und gegen Kartell-Schadensersatzansprüche

Vertretung eines kooperierenden Unternehmens im Kartellverfahren Edelstahl vor dem Bundeskartellamt sowie bei der Verteidigung gegen Follow-on Schadensersatzansprüche.

* Teilweise aus Tätigkeit für Vorgängerkanzleien

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Dietrich | Graf zedtwitz
Kasernenstrasse 1
40213 DüSseldorf

T +49 211 561597-00
F +49 211 561597-50

Das Formular steht in Kürze wieder zur Verfügung. Bitte melden Sie sich gerne telefonisch. Vielen Dank.

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