Levelling the playing field

Wir freuen uns außerordentlich über die Nominierung für den JUVE Award 2025 in der Kategorie „Gründerzeit".

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

JUVE Award 2025 Gründerzeit Nominierung

DIETRICH | GRAF ZEDTWITZ RECHTSANWÄLTE

Wir sind Spezialisten für kartellrechtliche Verfahren und die Lösung von kommerziellen Konflikten.

Wir begleiten unsere Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich in Krisensituationen, vor Gerichten und Behörden, bei Transformationsprozessen sowie der Verteidigung ihrer Geschäftsmodelle.

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Kartellbehörden und bei der Gestaltung von zivilrechtlichen Streitigkeiten. Die Kombination von führender kartell- und prozessrechtlicher Expertise aus einer Hand macht uns in diesen Verfahren zum schlagkräftigen Partner an Ihrer Seite.

Exzellenz bestätigt: Auszeichnungen für unsere Kanzlei und Anwälte

Handelsblatt - Beste Kanzleien Deutschlands / Kartell- und Wettbewerbsrecht 2025
Handelsblatt - Beste Kanzleien 2024 Kartell- und Wettbewerbsrecht Dietrich | Graf Zedtwitz
Handelsblatt - Beste Anwälte 2024 Kartell- und Wettbewerbsrecht Dr. Michael Dietrich
Handelsblatt - Anwalt des Jahres 2024 Europarecht - Dr. Michael Dietrich

kanzlei

Wir sind eine auf Kartellrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei. Unser Fokus liegt auf der Schnittstelle von Kartellrecht und strategischer Prozessführung.

Klare Haltung. Wir kämpfen für fairen Wettbewerb und unternehmerische Chancengleichheit – gegenüber Behörden, vor Gericht und in Verhandlungen mit Dritten.

Klarer Fokus. Komplexe kartellrechtliche Streitigkeiten sind unser Kerngeschäft. Wir beraten aus einer Hand: kreativ und mit nachgewiesener Erfolgsbilanz.

Schlagkräftige Plattform. Wir beraten seit Jahrzehnten auf höchstem fachlichem Niveau und vertreten unsere Mandanten erfolgreich in richtungsweisenden Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten.

Konsequente Unabhängigkeit. Wir vertreten Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen. Wir sind unabhängig und müssen keine Rücksicht nehmen. Auch und gerade gegenüber den größten Tech-Konzernen der Welt.

KOMPETENZEN

Der Wettbewerb bestimmt das Spielfeld,
auf dem sich Unternehmen bewegen.

Aber nicht alle Marktteilnehmer halten sich an die Spielregeln. Kartellrechtliche Konflikte werden daher zunehmend vor Gericht ausgetragen – von Beschwerden gegen Behördenentscheidungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte mit maximaler Aussicht auf Erfolg gegenüber Behörden, Wettbewerbern oder Vertragspartnern durchzusetzen. Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung kämpfen wir an Ihrer Seite für Ihr Recht auf fairen Wettbewerb und unternehmerische Chancengleichheit.

Wir beraten führende Unternehmen in allen Bereichen des Kartellrechts – in Deutschland, Europa und international bei Fragen zum Kartellverbot und zum Verbot des Missbrauchs von Marktmacht.

Wir minimieren Risiken bei der Gestaltung von Geschäftsmodellen, bewerten Verträge und das Verhalten im Wettbewerb. Wir vertreten Sie vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission sowie deutschen und europäischen Gerichten. Über unser internationales Netzwerk koordinieren wir Verfahren und Ihre Projekte weltweit.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

Wir verteidigen Unternehmen in Kartellverfahren des Bundeskartellamtes und der Europäischen Kommission.

Wir unterstützen Unternehmensorgane und Mitarbeiter bei Durchsuchungen und bei den strategischen Entscheidungen danach.

Wir kennen die Spielregeln und nutzen sie. So gelingt es uns, greifbare Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Die harte Verteidigung gehört ebenso dazu, wie die Kooperation mit den Behörden.

Wir helfen unseren Mandanten, rechtlich bestehende Spielräume zu nutzen und verteidigen sie vor Behörden und Gerichten gegen Angriffe und Beschwerden Dritter.
Ebenso beraten wir Wettbewerber oder Kunden strategisch bei der Wahrung ihrer Interessen gegenüber marktmächtigen Unternehmen und informieren die zuständigen Behörden, mit dem Ziel, Abhilfemaßnahmen zu erreichen.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung von strategischen Allianzen, Gemeinschaftsunternehmen und anderen Kooperationen mit Wettbewerbern, insbesondere in den Bereichen Einkauf, (plattformgestützter) Vertrieb, Vermarktung sowie Forschung und Entwicklung.
Wir begleiten Transaktionen von der ersten fusionskontrollrechtlichen Bewertung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden. Dritte unterstützen wir bei der Beantwortung von Auskunftsbeschlüssen und als Beteiligte im Rahmen von Fusionskontrollverfahren.
Wir beraten zur rechtssicheren Planung und Durchführung von internen Untersuchungen zur Aufdeckung und Beendigung von Compliance-Verstößen (Internal Investigations).

Kartellrechtliche Streitigkeiten vor ordentlichen Gerichten verlangen spezialisiertes Prozess-Know-how. Es steht viel auf dem Spiel. Die frühzeitige Identifizierung der streitentscheidenden Rechtsfragen und die Verfahrensstrategie sind für den Erfolg vor Gericht wesentlich.

Unser Team aus erfahrenen Kartell- und Prozessanwälten begleitet Sie aus einer Hand von der außergerichtlichen Streitbeilegung bis zum Urteil. Wir beraten, vertreten und verteidigen vorausschauend, mutig und engagiert, mit einem klaren Fokus auf die strategischen Ziele unserer Mandanten. In zahlreichen Verfahren haben wir so bereits richtungsweisende Entscheidungen erzielt.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Anfechtung von behördlichen Kartellbußgeld- und Verwaltungsentscheidungen in Beschwerde- und Einspruchsverfahren vor deutschen und europäischen Gerichten.
Wir vertreten Unternehmen bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz-Forderungen.

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen und deren Verantwortlichen im Zusammenhang mit Rückgriffsansprüchen nach Kartell- und Missbrauchsfällen.

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung von Rechten gegenüber marktbeherrschenden und marktmächtigen Unternehmen vor den ordentlichen Gerichten (auch im einstweiligen Rechtsschutz).

Sicherung von Geschäftsmodellen gegen missbräuchliche Ausübung von Marktmacht, insbesondere bei Diskriminierung, Behinderung oder Zugangsverweigerung durch marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen (auch im einstweiligen Rechtsschutz).

Die Regulierung digitaler Märkte – allen voran der Digital Markets Act – eröffnet Wettbewerbern und Geschäftspartnern von Big Tech neue Handlungsoptionen.

Im Bereich der digitalen Regulierung beraten wir umfassend und frei von Interessenkonflikten. Wir treten an der Seite unserer Mandanten entschieden für fairen Wettbewerb und unternehmerische Chancengleichheit ein.

Wir kennen die wirtschaftlichen und rechtlichen Besonderheiten der digitalen Märkte und setzen Ihre Rechte gegenüber den zuständigen Behörden und Gerichten durch.

Referenzen im Bereich digitale Regulierung/DMA/§ 19a GWB:

  • Mitwirkung an Stellungnahme der Studienvereinigung Kartellrecht vom 8. September 2020 zum New Competition Tool der Europäischen Kommission.
  • Vertretung von Oracle als Beigeladene in Leitentscheidung des Bundeskartellamtes zur Bestimmung des Verhältnisses von § 19 a GWB und dem DMA.
  • Wir beraten App-Entwickler (z.B. für Mobilität, Finanzen und Spiele), Suchmaschinen, IT-Dienstleister, Online-Händler und andere Unternehmen zu digitalen Regulierungsthemen (insbesondere auch zum DMA).

TEAM

Ein erfahrenes und eingespieltes Team.

Wir kennen uns seit Langem. Unsere Expertise ergänzt sich. Wir arbeiten als Team. Gemeinsam mit unseren Mandanten.

Partner | Rechtsanwalt

Partner | Rechtsanwalt

Counsel | Rechtsanwalt

Office-Management

Partner | Rechtsanwalt

Partner | Rechtsanwalt

Counsel | Rechtsanwalt

Office-Management

Dietrich | Graf Zedtwitz Rechtsanwälte
Dr. Michael Dietrich LL.M / Partner / Rechtsanwalt

TEAM

Dr. Michael Dietrich LL.M.

Partner | Rechtsanwalt

Michael Dietrich ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz in Düsseldorf. Seit rund 25 Jahren berät er Unternehmen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Verfahren vor deutschen und europäischen Behörden und Gerichten. Er hat zahlreiche wichtige Kartell– und Marktmissbrauchsverfahren geführt (z. B. Bier, LEH, Automotive, TV-Werbung, Silo und Mobility-Apps).

Im Bereich Kartellschadensersatz konnten bisher sämtliche Ansprüche erfolgreich außergerichtlich beigelegt werden. Zudem hat er verschiedene, auch grenzüberschreitende einstweilige Verfügungsverfahren koordiniert und verfügt über umfangreiche Erfahrung mit internen Untersuchungen und Compliance-Systemen.

Michael Dietrich berät Mandanten zu den kartell- und fusionskontrollrechtlichen Aspekten von Gemeinschaftsunternehmen. Im Laufe der Jahre hat er eine große Vielzahl an Transaktionen beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission begleitet und angemeldet.

Michael Dietrich berät auf Deutsch und Englisch.

  • 1991-1997 Studium in Bonn und Philadelphia (LL.M.)
  • 1999 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1999-2007 Associate, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln
  • 2007-2014 Partner, Taylor Wessing, Düsseldorf
  • 2014-2018 Partner und Managing Partner Deutschland, Herbert Smith Freehills, Frankfurt/M und Düsseldorf
  • 2018-2023 Partner, Clifford Chance, Düsseldorf
  • Studienvereinigung Kartellrecht e.V.
  • Beirat des Forschungsinstituts für Wirtschaft und Wettbewerb
  • Delegierter des Bundesverbandes Baustoffe im Wettbewerbsausschuss des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
  • Frankfurter Kartellrechtsforum
Dr. Michael Dietrich LL.M / Partner / Rechtsanwalt

TEAM

Dr. Michael Dietrich LL.M.

Partner | Rechtsanwalt

Michael Dietrich ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz in Düsseldorf. Seit rund 25 Jahren berät er Unternehmen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Verfahren vor deutschen und europäischen Behörden und Gerichten. Er hat zahlreiche wichtige Kartell– und Marktmissbrauchsverfahren geführt (z. B. Bier, LEH, Automotive, TV-Werbung, Silo und Mobility-Apps).

Im Bereich Kartellschadensersatz konnten bisher sämtliche Ansprüche erfolgreich außergerichtlich beigelegt werden. Zudem hat er verschiedene, auch grenzüberschreitende einstweilige Verfügungsverfahren koordiniert und verfügt über umfangreiche Erfahrung mit internen Untersuchungen und Compliance-Systemen.

Michael Dietrich berät Mandanten zu den kartell- und fusionskontrollrechtlichen Aspekten von Gemeinschaftsunternehmen. Im Laufe der Jahre hat er eine große Vielzahl an Transaktionen beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission begleitet und angemeldet.

Michael Dietrich berät auf Deutsch und Englisch.

  • 1991-1997 Studium in Bonn und Philadelphia (LL.M.)
  • 1999 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1999-2007 Associate, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln
  • 2007-2014 Partner, Taylor Wessing, Düsseldorf
  • 2014-2018 Partner und Managing Partner Deutschland, Herbert Smith Freehills, Frankfurt/M und Düsseldorf
  • 2018-2023 Partner, Clifford Chance, Düsseldorf
  • Studienvereinigung Kartellrecht e.V.
  • Beirat des Forschungsinstituts für Wirtschaft und Wettbewerb
  • Delegierter des Bundesverbandes Baustoffe im Wettbewerbsausschuss des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
  • Frankfurter Kartellrechtsforum

TEAM

MAXIMILIAN GRAF ZEDTWITZ VON ARNIM

Partner | Rechtsanwalt

Maximilian Zedtwitz ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz. Er berät seit mehr als 12 Jahren Mandanten zu sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Er ist auf die Vertretung von Unternehmen in Kartell- und Missbrauchsverfahren vor Behörden und bei Gericht spezialisiert. Er hat langjährige Erfahrung bei der strategischen Beratung zu kartellrechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts, zu internen Untersuchungen und zu digitalen Transformationsprojekten.

Maximilian Zedtwitz verfügt über tiefe Branchenkenntnisse in den Bereichen Handel, Konsumgüter, Telekommunikation und Digitalwirtschaft.

Maximilian Zedtwitz berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2002-2008 Studium in Hamburg und Lissabon
  • 2009-2011 Referendariat, OLG Hamburg
  • 2012-2014 Associate, Taylor Wessing, Düsseldorf
  • 2014-2018 Senior Associate, Herbert Smith Freehills, Frankfurt/M und Düsseldorf
  • 2019-2023 Counsel, Clifford Chance, Düsseldorf

Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim, Partner und Rechtsanwalt

TEAM

MAXIMILIAN GRAF ZEDTWITZ VON ARNIM

Partner | Rechtsanwalt

Maximilian Zedtwitz ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz. Er berät seit mehr als 12 Jahren Mandanten zu sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Er ist auf die Vertretung von Unternehmen in Kartell- und Missbrauchsverfahren vor Behörden und bei Gericht spezialisiert. Er hat langjährige Erfahrung bei der strategischen Beratung zu kartellrechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts, zu internen Untersuchungen und zu digitalen Transformationsprojekten.

Maximilian Zedtwitz verfügt über tiefe Branchenkenntnisse in den Bereichen Handel, Konsumgüter, Telekommunikation und Digitalwirtschaft.

Maximilian Zedtwitz berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2002-2008 Studium in Hamburg und Lissabon
  • 2009-2011 Referendariat, OLG Hamburg
  • 2012-2014 Associate, Taylor Wessing, Düsseldorf
  • 2014-2018 Senior Associate, Herbert Smith Freehills, Frankfurt/M und Düsseldorf
  • 2019-2023 Counsel, Clifford Chance, Düsseldorf

Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim, Partner und Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Wörner

TEAM

Dr. Thorsten Wörner

Counsel | Rechtsanwalt

Thorsten Wörner ist Counsel bei der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz. Er berät seit mehr als sieben Jahren zu sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Er hat umfangreiche Erfahrung in Kartell- und Missbrauchsverfahren vor Behörden und bei Gericht. Ein Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt auf der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in kartellzivilrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Bereich Missbrauch von Marktmacht und Kartellschadensersatz.

Darüber hinaus berät er im Bereich der Plattformökonomie und der Digitalwirtschaft sowie zur privatrechtlichen Durchsetzung digitaler Regulierungsinstrumente.

Thorsten Wörner berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2004–2010 Studium in Saarbrücken und Nancy (D.E.U.G. en droit)
  • 2012–2016 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Mainz
  • 2017–2021 Rechtsanwalt, Gleiss Lutz, Düsseldorf
  • 2021–2024 Assoziierter Partner, Gleiss Lutz, Düsseldorf 
Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

TEAM

Dr. Thorsten Wörner

Counsel | Rechtsanwalt

Thorsten Wörner ist Counsel bei der Kanzlei Dietrich | Graf Zedtwitz. Er berät seit mehr als sieben Jahren zu sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Er hat umfangreiche Erfahrung in Kartell- und Missbrauchsverfahren vor Behörden und bei Gericht. Ein Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt auf der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in kartellzivilrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Bereich Missbrauch von Marktmacht und Kartellschadensersatz.

Darüber hinaus berät er im Bereich der Plattformökonomie und der Digitalwirtschaft sowie zur privatrechtlichen Durchsetzung digitaler Regulierungsinstrumente.

Thorsten Wörner berät auf Deutsch und Englisch.

  • 2004–2010 Studium in Saarbrücken und Nancy (D.E.U.G. en droit)
  • 2012–2016 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Mainz
  • 2017–2021 Rechtsanwalt, Gleiss Lutz, Düsseldorf
  • 2021–2024 Assoziierter Partner, Gleiss Lutz, Düsseldorf
Studienvereinigung Kartellrecht e.V.
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Wörner

TEAM

Christina Aelken

office-managerin

Christina Aelken ist für das Office-Management bei Dietrich | Graf Zedtwitz verantwortlich. Sie kümmert sich um alle administrativen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen HR, Finanzen und Büroorganisation.

Christina Aelken verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Kanzleimanagement, dem Aufbau von Prozessen und im Personalwesen. Ihre Erfahrung ist zentral für den Aufbau und reibungslosen Betrieb unserer Kanzlei.

Frau Christina Aelken / Office-Management
Frau Christina Aelken / Office-Management

TEAM

Christina Aelken

office-managerin

Christina Aelken ist für das Office-Management bei Dietrich | Graf Zedtwitz verantwortlich. Sie kümmert sich um alle administrativen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen HR, Finanzen und Büroorganisation.

Christina Aelken verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Kanzleimanagement, dem Aufbau von Prozessen und im Personalwesen. Ihre Erfahrung ist zentral für den Aufbau und reibungslosen Betrieb unserer Kanzlei.

Referenzen

Referenzmandate* der Mitglieder unseres Teams

Deutsche Telekom AG
Erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung von Entgeltansprüchen für Datentransportleistungen gegenüber Meta vor dem OLG Düsseldorf.
REWE Group
Erster anerkannter Bonusantrag in einem Vertikalfall.
Ecosia
Beratung zum Zugang zu digitalen Vorleistungen, missbräuchlichen Preisforderungen von Gatekeepern und zur Ausgestaltung des Choice Screen nach dem DMA.
Zapp AG
Beratung bei der gerichtlichen Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen wegen Kartellverstoß und Bußgeldregress gegenüber ehemaligem Organ. Vertretung vor BKartA sowie bei der Verteidigung gegen Follow-on Schadensersatzansprüche (Kartellverfahren „Edelstahl“).
bliq
Verteidigung eines Geschäftsmodells durch gerichtliche Geltendmachung von Datenzugangsansprüchen und der Aufhebung von technischen Zugangssperren.
REWE Group
Vertretung in Pilotverfahren des BKartA zu Preisempfehlungen und Hub & Spoke-Kartellen.
Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe
Beratung zur Umsetzung von Software- und Digitalisierungsprojekten.
Früh Kölsch
Erster vom BGH bestätigter Freispruch erster Klasse (Kartellverfahren „Bier“).
Compagnie de Saint-Gobain
Bußgeldreduktion durch das OLG Düsseldorf (Kartellverfahren „Silostellgebühren“). Beratung zur Sicherung der Weiterbelieferung mit kritischen Vorleistungen.
Hermann Bach
80%ige Reduzierung der Geldbuße durch das OLG Düsseldorf und Vertretung vor BKartA (Kartellverfahren „Sanitärgroßhandel“).
REWE Group
Vertretung bei Leitentscheidung des BGH zur Auslegung des Anzapfverbots (EDEKA-Hochzeitsrabatte).
Oracle
Vertretung vor BKartA bei erster Beiladung und erster Entscheidung über verbotene Verhaltensweisen nach § 19a GWB („Google-Datenverarbeitungs-Bedingungen“).
REWE Group
Erwirkung der Einstellung sämtlicher Untersuchungsverfahren gegen internationale Handelsallianzen unter Beteiligung von REWE.
ADAC SE
Laufend Beratung zu kartellrechtlicher Compliance.

Deutsche Telekom AG

Erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung von Entgeltansprüchen für Datentransportleistungen gegenüber Meta vor dem OLG Düsseldorf.

REWE Group

Erster anerkannter Bonusantrag in einem Vertikalfall.

Ecosia

Beratung zum Zugang zu digitalen Vorleistungen, missbräuchlichen Preisforderungen von Gatekeepern und zur Ausgestaltung des Choice Screen nach dem DMA.

Zapp AG

Beratung bei der gerichtlichen Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen wegen Kartellverstoß und Bußgeldregress gegenüber ehemaligem Organ.

Vertretung vor BKartA sowie bei der Verteidigung gegen Follow-on Schadensersatzansprüche (Kartellverfahren „Edelstahl“).

bliq

Verteidigung eines Geschäftsmodells durch gerichtliche Geltendmachung von Daten-zugangsansprüchen und der Aufhebung von technischen Zugangssperren.

REWE Group

Vertretung in Pilotverfahren des BKartA zu Preisempfehlungen und Hub & Spoke-Kartellen.

Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe

Beratung zur Umsetzung von Software- und Digitalisierungsprojekten.

Früh Kölsch

Erster vom BGH bestätigter Freispruch erster Klasse (Kartellverfahren „Bier“).

Compagnie de Saint-Gobain

Bußgeldreduktion durch das OLG Düsseldorf (Kartellverfahren „Silostellgebühren“).

Beratung zur Sicherung der Weiterbelieferung mit kritischen Vorleistungen.

Hermann Bach

80%ige Reduzierung der Geldbuße durch das OLG Düsseldorf und Vertretung vor BKartA (Kartellverfahren „Sanitärgroßhandel“).

REWE Group

Vertretung bei Leitentscheidung des BGH zur Auslegung des Anzapfverbots (EDEKA-Hochzeitsrabatte).

Oracle

Vertretung vor BKartA bei erster Beiladung und erster Entscheidung über verbotene Verhaltensweisen nach § 19a GWB („Google-Datenverarbeitungs-Bedingungen“).

REWE Group

Erwirkung der Einstellung sämtlicher Untersuchungsverfahren gegen internationale Handelsallianzen unter Beteiligung von REWE.

ADAC SE

Laufend Beratung zu kartellrechtlicher Compliance.

* Teilweise aus Tätigkeit für Vorgängerkanzleien

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Dietrich | Graf zedtwitz
Kasernenstrasse 1
40213 DüSseldorf

T +49 211 561597-00
F +49 211 561597-50

Das Formular steht in Kürze wieder zur Verfügung. Bitte melden Sie sich gerne telefonisch. Vielen Dank.

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Das Formular steht in Kürze wieder zur Verfügung. Bitte melden Sie sich gerne telefonisch. Vielen Dank.

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We look forward to hearing from you.

The form will be available again shortly. Please feel free to contact us by phone in the meantime. Thank you.